A.K. Koekkoek, P.J. van Niekerk
Von der Erkenntnissen, die die Rechtsvergleichung liefert, Gebrauch zu machen, ist für die Rechtphilofophie (...) ein dringende Notwendigkeit. Trotzdem lässt dem gegenwärtigen Zeitpunkt nur feststellen, dass Zusammenarbeit zwischen Rechtphilosophie und Rechtsvergleichung noch eine Zukunfstidee ist. (Constantinesco 1972: 340-341)
Bijzonder nummer | Rechtsvergelijking
mei 1994
AA19940349